Neue Verordnung 2025/351: Wichtige Änderungen der „Kunststoffrichtlinie“

Eine knappe Zusammenfassung aus unserem Webseminar: 19. Änderung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011

Die neue Verordnung 2025/351 bringt bedeutende Änderungen für die Herstellung und Verwendung von Kunststoffen im Lebensmittelkontakt. Diese Änderungen betreffen verschiedene Aspekte, von der Reinheit der Ausgangsstoffe bis hin zu den Anforderungen an recycelte Materialien. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen erläutert. 

Hoher Reinheitsgrad 

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung des hohen Reinheitsgrads für Stoffe, die zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff verwendet werden. Diese Stoffe dürfen nur eine geringe Menge an unbeabsichtigt zugesetzten Stoffen (Nias) enthalten, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen: 

  • Nicht genotoxische Verunreinigungen dürfen bis zu 50 ppb migrieren. 
  • Möglicherweise genotoxische Verunreinigungen dürfen nur bis zu 0,15 µg/kg Lebensmittel migrieren, es sei denn, es liegen ausreichende toxikologische Daten vor, die eine höhere Migration rechtfertigen.  

Wiederaufbereitung und Recycling 

Die Verordnung unterscheidet klar zwischen Kunststoffabfällen und Kunststoffnebenprodukten: 

  • Kunststoffnebenprodukte: Diese können im Produktionsprozess zurückgewonnen und wiederverwendet werden, sofern sie nicht als Abfall gelten und keine funktionellen Barrieren enthalten.  
  • Recycelte Kunststoffe: Diese unterliegen den Anforderungen der Verordnung 2022/1616 und müssen ein Qualitätssicherungssystem durchlaufen. Der hohe Reinheitsgrad gilt hier nicht, da die Dekontaminationsverfahren bereits sicherstellen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten sind.  

Konformitätserklärung und Belege 

Die Anforderungen an die Konformitätserklärung wurden präzisiert: 

  • Es müssen Informationen über die Zusammensetzung der Ausgangsstoffe und deren Reinheitsgrad vorliegen. 
  • Bei der Verwendung von Stoffen aus Abfallmaterialien muss explizit bestätigt werden, dass diese den hohen Reinheitsgrad erfüllen.  

Mehr dazu: Konformitätserklärung – InnoTalk

Prüfmethoden und Bewertung 

Die Verordnung legt nun klare Vorgaben für die Analysenmethoden fest: 

  • Der Arbeitsbereich der Methode muss zwischen 0,2 und 2 mal dem spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) liegen. 
  • Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt einheitlich über einen Variationskoeffizienten der Reproduzierbarkeit (CVR), der die Messunsicherheit standardisiert.  

Mehrwegmaterialien und Kennzeichnung 

Für Mehrwegmaterialien und -gegenstände gibt es neue Kennzeichnungspflichten: 

  • Der Inverkehrbringer muss sicherstellen, dass Schäden, die zu einer fehlerhaften Anwendung oder erhöhten Migration führen können, erkennbar sind. 
  • Es müssen gegebenenfalls Anweisungen zur Verlangsamung des Abbaus gegeben werden.  

Fazit 

Die Verordnung 2025/351 bringt umfassende Änderungen mit sich, die sowohl die Hersteller von Kunststoffen als auch die Verwender betreffen. Die Einführung des hohen Reinheitsgrads und die klaren Vorgaben für die Wiederaufbereitung und das Recycling von Kunststoffen stellen sicher, dass die Materialien sicher und konform sind. Die neuen Anforderungen an die Konformitätserklärung und die Prüfmethoden sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit in der gesamten Lieferkette. 

Die Kunststoffverordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex

Weiter Informationen finden Sie auch auf unser Testservice NEWS-Seite: Kunststoffverordnung: Wichtige Klarstellungen zu Anforderungen

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