Druckfarben für Lebensmittelverpackungen: Zwischen Regulierungslücke und steigenden Anforderungen

Druckfarben sind aus modernen Lebensmittelverpackungen nicht wegzudenken – und gleichzeitig regulatorisch eines der anspruchsvollsten Themen entlang der Lieferkette. Im Webseminar Druckfarben – Konformität mit Lebensmittelverpackungen mit Andreas Grabitz von FCMExperts GmbH wurde deutlich: Wer Verantwortung übernimmt, muss heute komplexe Regelwerke verstehen, bewerten und praktisch umsetzen.

Keine spezifische EU-Regelung – aber klare Anforderungen

Ein zentrales Ergebnis: Auf EU-Ebene existiert keine spezifische Regelung für Druckfarben. Dennoch sind sie keineswegs „ungeregelt“. Vielmehr greifen übergeordnete Vorschriften:

  • Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004
  • GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Diese gelten auch für Druckfarben und definieren drei grundlegende Anforderungen:

  • Keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit
  • Keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittelzusammensetzung
  • Keine Beeinträchtigung von Geruch oder Geschmack

Besonders wichtig: Bewertet wird nicht der Inhaltsstoff selbst, sondern dessen Migration in das Lebensmittel.


Die Schweizer Druckfarbenverordnung als De-facto-Standard

Mangels EU-Regelung hat sich international die Schweizer Druckfarbenverordnung etabliert. Sie bietet:

  • Positivlisten mit bewerteten Substanzen
  • Grenzwerte (z. B. SML)
  • Anforderungen an Konformitätserklärungen

Viele Marktteilnehmer richten ihre Rezepturen bereits an dieser Verordnung aus – auch außerhalb der Schweiz.

Ein interessanter Punkt: Druckfarben sollen laut Schweizer Recht nicht in direkten Lebensmittelkontakt gelangen – eine Vorgabe, die in der Praxis nicht immer strikt eingehalten wird.


Deutsche Druckfarbenverordnung: Kommt – aber nicht ohne Herausforderungen

Deutschland geht einen eigenen Weg: Die Druckfarbenregelung innerhalb der Bedarfsgegenständeverordnung befindet sich weiterhin in der Umsetzung und wurde jüngst bis 01.01.2027 verlängert.

Wesentliche Inhalte:

  • Positivliste für Inhaltsstoffe
  • Anforderungen an Druckfarben und bedruckte Materialien
  • Verpflichtung zur NIAS-Bewertung

Kritische Punkte aus der Praxis:

  • Unvollständige Stofflisten trotz langer Übergangsphase
  • Große Herausforderungen im UV-Druckbereich
  • Strenge Anforderungen für nicht gelistete Substanzen (≤ 0,01 mg/kg)

Besonders problematisch: Viele heute eingesetzte Photoinitiatoren sind nicht gelistet, obwohl sie toxikologisch als unproblematisch gelten.


Verantwortung entlang der Lieferkette

Ein zentrales Fazit aus dem Seminar:
Die Verantwortung für die Konformität liegt nicht beim Druckfarbenhersteller, sondern beim Anwender bzw. Inverkehrbringer.

Druckfarbenlieferanten stellen typischerweise:

  • Rezepturoffenlegungen (SOC – Statement of Composition)
  • Angaben zu potenziell migrierenden Stoffen

Die eigentliche Bewertung – inklusive:

  • Worst-Case-Berechnungen
  • Analytik
  • Gesamtmigration

liegt jedoch beim Verpackungshersteller.


Typische Risikofaktoren in der Praxis

Das Seminar hat mehrere kritische Themen hervorgehoben, die in der Bewertung oft unterschätzt werden:

1. NIAS (nicht absichtlich zugesetzte Stoffe)

  • Entstehen z. B. durch Reaktionen oder Abbauprozesse
  • Müssen bewertet werden (zunehmend verpflichtend)

2. Primäre aromatische Amine aus Azopigmenten

  • Insbesondere bei Gelb-, Rot- und Orangepigmenten relevant
  • Teilweise krebserregend → sehr niedrige Grenzwerte

3. Set-Off (Abklatsch)

  • Migration durch Kontakt von Druckfarbe mit Verpackungsinnenseite
  • Beispiel: ITX-Skandal mit Milchverpackungen
  • Auch bei vorhandener Barriere möglich!

4. Recycling und Druckfarben

  • NC-basierte Druckfarben können die Toxizität von Rezyklaten erhöhen
  • Zunehmende Bedeutung im Kontext Kreislaufwirtschaft

Bisphenol-A-Verbot gilt auch für Druckfarben

Ein oft unterschätzter Aspekt:
Das Bisphenol-A-Verbot betrifft ebenfalls Druckfarben und Lacke.

Konsequenzen:

  • BPA und andere gefährliche Bisphenole dürfen nicht mehr verwendet werden
  • Konformitätserklärungen müssen erweitert werden
  • Nachweis über eingesetzte Bisphenole erforderlich

Besonders relevant z. B. im UV-Druck oder bei Epoxidharzsystemen.


Blick nach vorn: Mehr Regulierung, keine Vereinfachung

Ein EU-weites Regelwerk für Druckfarben ist aktuell nicht kurzfristig zu erwarten. Der Fokus der EU liegt derzeit auf der Überarbeitung der Rahmenverordnung – Ressourcen für eine eigenständige Druckfarbenregelung fehlen.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen:

  • Mehr Dokumentation
  • Höhere Transparenz in der Lieferkette
  • Strengere Bewertung von Migration und NIAS
  • Integration von Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekten

Fazit

Druckfarben bleiben ein komplexes, aber entscheidendes Thema für die Lebensmittelsicherheit.

Unternehmen sollten insbesondere:

  • Ihre Lieferkette transparent gestalten
  • Bewertungsprozesse standardisieren
  • regulatorische Entwicklungen aktiv verfolgen

Denn eines ist klar:
Die Verantwortung für die Konformität lässt sich nicht delegieren.

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