Druckfarben sind aus modernen Lebensmittelverpackungen nicht wegzudenken – und gleichzeitig regulatorisch eines der anspruchsvollsten Themen entlang der Lieferkette. Im Webseminar Druckfarben – Konformität mit Lebensmittelverpackungen mit Andreas Grabitz von FCMExperts GmbH wurde deutlich: Wer Verantwortung übernimmt, muss heute komplexe Regelwerke verstehen, bewerten und praktisch umsetzen.
Keine spezifische EU-Regelung – aber klare Anforderungen
Ein zentrales Ergebnis: Auf EU-Ebene existiert keine spezifische Regelung für Druckfarben. Dennoch sind sie keineswegs „ungeregelt“. Vielmehr greifen übergeordnete Vorschriften:
- Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004
- GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
Diese gelten auch für Druckfarben und definieren drei grundlegende Anforderungen:
- Keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit
- Keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittelzusammensetzung
- Keine Beeinträchtigung von Geruch oder Geschmack
Besonders wichtig: Bewertet wird nicht der Inhaltsstoff selbst, sondern dessen Migration in das Lebensmittel.
Die Schweizer Druckfarbenverordnung als De-facto-Standard
Mangels EU-Regelung hat sich international die Schweizer Druckfarbenverordnung etabliert. Sie bietet:
- Positivlisten mit bewerteten Substanzen
- Grenzwerte (z. B. SML)
- Anforderungen an Konformitätserklärungen
Viele Marktteilnehmer richten ihre Rezepturen bereits an dieser Verordnung aus – auch außerhalb der Schweiz.
Ein interessanter Punkt: Druckfarben sollen laut Schweizer Recht nicht in direkten Lebensmittelkontakt gelangen – eine Vorgabe, die in der Praxis nicht immer strikt eingehalten wird.
Deutsche Druckfarbenverordnung: Kommt – aber nicht ohne Herausforderungen
Deutschland geht einen eigenen Weg: Die Druckfarbenregelung innerhalb der Bedarfsgegenständeverordnung befindet sich weiterhin in der Umsetzung und wurde jüngst bis 01.01.2027 verlängert.
Wesentliche Inhalte:
- Positivliste für Inhaltsstoffe
- Anforderungen an Druckfarben und bedruckte Materialien
- Verpflichtung zur NIAS-Bewertung
Kritische Punkte aus der Praxis:
- Unvollständige Stofflisten trotz langer Übergangsphase
- Große Herausforderungen im UV-Druckbereich
- Strenge Anforderungen für nicht gelistete Substanzen (≤ 0,01 mg/kg)
Besonders problematisch: Viele heute eingesetzte Photoinitiatoren sind nicht gelistet, obwohl sie toxikologisch als unproblematisch gelten.
Verantwortung entlang der Lieferkette
Ein zentrales Fazit aus dem Seminar:
Die Verantwortung für die Konformität liegt nicht beim Druckfarbenhersteller, sondern beim Anwender bzw. Inverkehrbringer.
Druckfarbenlieferanten stellen typischerweise:
- Rezepturoffenlegungen (SOC – Statement of Composition)
- Angaben zu potenziell migrierenden Stoffen
Die eigentliche Bewertung – inklusive:
- Worst-Case-Berechnungen
- Analytik
- Gesamtmigration
liegt jedoch beim Verpackungshersteller.
Typische Risikofaktoren in der Praxis
Das Seminar hat mehrere kritische Themen hervorgehoben, die in der Bewertung oft unterschätzt werden:
1. NIAS (nicht absichtlich zugesetzte Stoffe)
- Entstehen z. B. durch Reaktionen oder Abbauprozesse
- Müssen bewertet werden (zunehmend verpflichtend)
2. Primäre aromatische Amine aus Azopigmenten
- Insbesondere bei Gelb-, Rot- und Orangepigmenten relevant
- Teilweise krebserregend → sehr niedrige Grenzwerte
3. Set-Off (Abklatsch)
- Migration durch Kontakt von Druckfarbe mit Verpackungsinnenseite
- Beispiel: ITX-Skandal mit Milchverpackungen
- Auch bei vorhandener Barriere möglich!
4. Recycling und Druckfarben
- NC-basierte Druckfarben können die Toxizität von Rezyklaten erhöhen
- Zunehmende Bedeutung im Kontext Kreislaufwirtschaft
Bisphenol-A-Verbot gilt auch für Druckfarben
Ein oft unterschätzter Aspekt:
Das Bisphenol-A-Verbot betrifft ebenfalls Druckfarben und Lacke.
Konsequenzen:
- BPA und andere gefährliche Bisphenole dürfen nicht mehr verwendet werden
- Konformitätserklärungen müssen erweitert werden
- Nachweis über eingesetzte Bisphenole erforderlich
Besonders relevant z. B. im UV-Druck oder bei Epoxidharzsystemen.
Blick nach vorn: Mehr Regulierung, keine Vereinfachung
Ein EU-weites Regelwerk für Druckfarben ist aktuell nicht kurzfristig zu erwarten. Der Fokus der EU liegt derzeit auf der Überarbeitung der Rahmenverordnung – Ressourcen für eine eigenständige Druckfarbenregelung fehlen.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen:
- Mehr Dokumentation
- Höhere Transparenz in der Lieferkette
- Strengere Bewertung von Migration und NIAS
- Integration von Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekten
Fazit
Druckfarben bleiben ein komplexes, aber entscheidendes Thema für die Lebensmittelsicherheit.
Unternehmen sollten insbesondere:
- Ihre Lieferkette transparent gestalten
- Bewertungsprozesse standardisieren
- regulatorische Entwicklungen aktiv verfolgen
Denn eines ist klar:
Die Verantwortung für die Konformität lässt sich nicht delegieren.
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