Überblick und Update aus dem Webseminar
Am 22. April 2026 erhielten die Teilnehmenden unseres Webseminars Lebensmittelrecht: Einstieg in die rechtlichen Anforderungen – Überblick und Update einen kompakten, aber zugleich sehr fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien.
Referentin Heike Schwertke, Expertin für Lebensmittelkontaktmaterialien beim Testservice der Innoform GmbH, führte in rund 90 Minuten durch die komplexe Welt der europäischen und nationalen Vorschriften – praxisnah, strukturiert und mit vielen Hinweisen für die tägliche Arbeit.
Von der Rahmenverordnung bis zur Kunststoffverordnung
Zum Einstieg erläuterte Heike Schwertke die grundlegende Systematik des europäischen Lebensmittelrechts. Im Fokus stand dabei die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, die für alle Materialien und Gegenstände gilt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Besonders hervorgehoben wurden die zentralen Anforderungen des Artikels 3:
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Keine unzulässige Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften
Anhand anschaulicher Beispiele wurde deutlich, wie diese rechtlichen Vorgaben in der Praxis zu bewerten sind – etwa bei Migration, Sensorik oder der Frage der vorhersehbaren Verwendung.
Im Anschluss lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011, die für viele Teilnehmende eine zentrale Rolle spielt. Behandelt wurden unter anderem:
- Anwendungsbereich und Abgrenzungen (Kunststoffe, Mehrschichtmaterialien, Verbunde)
- die Unionsliste zugelassener Stoffe
- spezifische und Gesamtmigrationsgrenzwerte
- Besonderheiten bei Mehrschicht- und Verbundmaterialien
Auch die 19. Änderungsverordnung („Quality Amendment“) und deren Auswirkungen auf Reinheitsanforderungen, Konformitätserklärungen und Prüfpflichten wurden ausführlich erläutert.
Konformität, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Ein weiterer wichtiger Themenblock war die Konformitätsarbeit entlang der gesamten Lieferkette. Die Teilnehmenden erhielten einen klaren Überblick darüber,
- wann eine Konformitätserklärung erforderlich ist,
- welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen,
- wann eine Aktualisierung notwendig wird (z. B. bei Rezeptur-, Rohstoff- oder Prozessänderungen).
Auch Kennzeichnungspflichten sowie die Rückverfolgbarkeit nach Artikel 17 der Rahmenverordnung wurden praxisnah eingeordnet – ein Thema, das insbesondere im Audit- und Behördenkontext immer wieder relevant ist.
GMP, Bisphenol A und weitere Materialien
Abgerundet wurde das Webseminar durch einen Überblick über:
- die GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006, einschließlich aktueller Erweiterungen für Recycling und Wiederaufbereitung,
- die neue Bisphenol-A-Verordnung (EU) 2024/3190 und deren Anforderungen an Konformitätserklärungen,
- rechtliche Besonderheiten bei anderen Materialien wie Papier, Karton, Metallen, Glas, Druckfarben, Klebstoffen und Beschichtungen.
Dabei wurde deutlich, dass es jenseits harmonisierter EU-Verordnungen häufig nationale Regelungen, Empfehlungen und Leitlinien (z. B. BfR-Empfehlungen oder Europaratsresolutionen) braucht, um eine belastbare Risikobewertung vorzunehmen.
Fazit: Verdichtetes Wissen für die Praxis
Das Webseminar bot einen intensiven und zugleich strukturierten Einstieg in das Lebensmittelrecht für Lebensmittelkontaktmaterialien – ideal für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklung, Qualitätssicherung, Einkauf, Produktion und Regulatory Affairs.
Wer tiefer in einzelne Themen wie Kunststoffverordnung, Druckfarben, Klebstoffe, Migrationstests oder Konformitätserklärungen einsteigen möchte, findet auf der Innoform-Website weiterführende Spezialseminare und Vertiefungsformate:
Mit diesem Webseminar stärken wir weiter unseren Anspruch, führender Wissenspartner im Bereich flexible Verpackungen zu sein – sowohl über den Testservice in Oldenburg als auch über Innoform Coaching.
