Der neue Mindeststandard 2025 sorgt für Diskussionen in der Verpackungsindustrie. Ziel der jüngsten Anpassung ist eine engere Anlehnung an die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Aufbau und Terminologie wurden entsprechend überarbeitet, um langfristig europaweit kompatibel zu bleiben.
Anpassung an die PPWR
Die zentrale Änderung ist die Annäherung an Artikel 6 der PPWR, der das Design-for-Recycling europaweit definieren soll. Damit wird die deutsche Rechtslage stärker mit den EU-Vorgaben verzahnt. Unternehmen, die heute Verpackungen entwickeln, müssen daher davon ausgehen, dass sich die nationalen Kriterien künftig direkt an den europäischen Regelungen orientieren.
Kommerziell vs. technisch recyclingfähig
Ein wesentlicher Streitpunkt bleibt: Der Mindeststandard beschreibt vor allem die kommerzielle Recyclingfähigkeit – also, ob ein Material wirtschaftlich verwertbar ist.
- Kommerzielle Kriterien: Materialien gelten als unverträglich, wenn ihre Aufbereitung die Erlöse mindert oder den Prozess verteuert.
- Technische Kriterien: Tatsächlich störende Einflüsse auf Sortier- oder Recyclingprozesse werden weniger klar abgegrenzt.
Diese Unschärfe führt dazu, dass manche Materialien als problematisch gelten, obwohl sie technisch recycelbar wären. Für die Praxis bedeutet das: Entscheidungen werden stark durch die Marktlage und weniger durch reine Materialwissenschaft beeinflusst.
Konsequenzen für die Verpackungsgestaltung
Damit Verpackungen als recyclingfähig eingestuft werden, gelten folgende Mindestanforderungen:
- Keine technisch störenden Unverträglichkeiten (z. B. bestimmte Barriere-, Farb- oder Klebstoffsysteme)
- Sortier- und Trennbarkeit im Dualen System und in bestehenden Recyclinganlagen
- Vorhandene Abnehmer und Infrastruktur für das jeweilige Material
Das bedeutet: Auch theoretisch recycelbare Materialien helfen nicht weiter, wenn es keine etablierten Märkte und Recyclinganlagen gibt.
Steigender Druck durch Rezyklatquoten
Parallel verschärft die EU die Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten. Schon heute gilt eine Quote für PET-Flaschen, weitere Kunststoffverpackungen werden folgen. Diese Entwicklung zwingt Hersteller, recyclinggerechte Monomaterialien oder vereinfachte Verbunde einzusetzen, um den Bedarf an verwertbaren Rezyklaten decken zu können.
Besonderheiten des neuen Mindeststandards
- Neue Struktur zur Harmonisierung mit der PPWR
- Jährliche Anpassungen seit 2019 – oft mit deutlichen Auswirkungen auf ganze Produktgruppen
- Stärkere Gewichtung ökonomischer Faktoren im Vergleich zu wissenschaftlich-technischen Kriterien
- Praxisferne Einstufungen möglich, wenn wirtschaftliche Interessen der Recyclingwirtschaft dominieren
Fazit
Das Webseminar machte deutlich, dass der Mindeststandard 2025 nicht nur eine formale Anpassung an die PPWR ist, sondern konkrete Konsequenzen für Designentscheidungen hat. Unternehmen müssen künftig stärker abwägen zwischen:
- technischer Machbarkeit,
- ökonomischen Rahmenbedingungen der Recyclingwirtschaft und
- den absehbaren europäischen Vorgaben.
Klar ist: Design-for-Recycling wird zur Pflicht, und Unternehmen benötigen transparente Bewertungsgrundlagen, um Investitionen und Materialentscheidungen strategisch richtig zu treffen.
Wer detaillierte Analysen zu den Änderungen, konkrete Praxisbeispiele und vertiefte Erläuterungen aus dem Webseminar nachvollziehen möchte, kann den vollständigen Vortrag als Download erwerben.
Sie haben Fragen rund um die PPWR? Dann wenden Sie sich gern an unsren Experten Dr. Daniel Wachtendorf +49 441 94986-22
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