Webseminar – Highlights: Japan Food Sanitation Act

1. Positivlisten und neue Anforderungen seit 2023

Seit Juni 2025 gilt in Japan das revidierte Positivlistensystem für Kunststoffe und Additive. Für Packmittelhersteller und Abpacker bedeutet das: Nur noch Rohstoffe, die in den aktuellen Listen aufgeführt sind, dürfen verwendet werden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der alten (2019) und der neuen (2023/2025) Liste, da sich Gruppen und Grenzwerte geändert haben. Wer Konformitätserklärungen erstellt, sollte explizit auf die aktuelle Version Bezug nehmen, um Missverständnisse und Reklamationen zu vermeiden. 

2. Konformitätsbewertung: Altes und neues System parallel beachten

Die Konformitätsprüfung in Japan erfordert weiterhin die Berücksichtigung beider Systeme: Neben den Positivlisten müssen auch die alten Spezifikationen (z. B. Schwermetall-Grenzwerte, Kaliumpermanganat-Verbrauch, Evaporation Residue) eingehalten werden. Viele Unternehmen übersehen diese Vorgaben, doch sie bleiben verpflichtend, sofern der Kunde eine umfassende Bestätigung verlangt. Für die Praxis empfiehlt sich, die Analysen für Schwermetalle und Migration an die japanischen Vorgaben anzupassen (z. B. 4 % statt 3 % Essigsäure). 

3. Recyclingmaterialien und Risikobewertung

Post-Consumer-Rezyklate sind in Japan aktuell nur für PET und Polystyrol zugelassen. Für andere Kunststoffe wie PE und PP ist der Einsatz von PCR-Material gesetzlich nicht erlaubt. Zudem gibt es ein klar strukturiertes Risikobewertungssystem für nicht gelistete Substanzen oder NIAS: Wer neue Additive oder Abbauprodukte einsetzen will, kann über eine Expositionsabschätzung und toxikologische Daten eine Zulassung erreichen – allerdings ist der Aufwand hoch und die Anforderungen an die Datenlage streng. 

Fazit

Für Packmittelhersteller und Abpacker, die den japanischen Markt beliefern, ist es essenziell, die aktuellen Positivlisten zu nutzen, die parallele Gültigkeit alter Spezifikationen zu beachten und beim Einsatz von Rezyklaten oder neuen Additiven die gesetzlichen Grenzen und Bewertungswege zu kennen.

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