Welche Anforderungen stellt die PPWR an flexible Verpackungen? Welche Maßnahmen müssen Folienhersteller und -verarbeiter bereits heute einleiten, um auch 2030 noch marktfähige Verpackungen anzubieten? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Webseminar PPWR und Flexpack A: Recyclingfähigkeit bis 2030 – Was bedeutet das für Folienhersteller und -verarbeiter? , referiert von Daniel Wachtendorf vom Innoform Testservice.
PPWR: Mehr als nur Recycling
Zu Beginn gab Daniel Wachtendorf einen Überblick über die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Die Verordnung verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erhöhen sowie den Einsatz von Rezyklaten auszubauen. Gleichzeitig werden Herstellerverantwortung, Kennzeichnungspflichten und Dokumentationsanforderungen deutlich erweitert.
Dabei wurde deutlich: Die PPWR ist kein statisches Regelwerk. Neben den bereits verabschiedeten Vorgaben werden in den kommenden Jahren weitere Leitlinien, FAQs und Durchführungsrechtsakte veröffentlicht, die zahlreiche Detailfragen konkretisieren sollen.
Recyclingfähigkeit wird zum Marktzugangskriterium
Ein Schwerpunkt des Webseminars lag auf den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Verpackungen mit einer Recyclingfähigkeit von unter 70 Prozent nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2038 steigt diese Mindestanforderung sogar auf 80 Prozent. Zunächst erfolgt die Bewertung über das Design for Recycling, später soll zusätzlich das sogenannte „Recycling at Scale“ berücksichtigt werden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Verpackungsentwickler bereits heute ihre Materialkonzepte hinterfragen sollten. Besonders Monomaterial-Lösungen, gut sortierbare Verpackungen sowie der Verzicht auf störende Komponenten wie großflächige Metallisierungen oder schwer entfernbare Etiketten wurden als zentrale Erfolgsfaktoren hervorgehoben.
Rezyklatquoten erhöhen den Handlungsdruck
Neben der Recyclingfähigkeit sieht die PPWR verbindliche Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen vor. Je nach Verpackungsart und Einsatzgebiet gelten ab 2030 unterschiedliche Quoten. Für viele Folienanwendungen stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere bei kontaktsensiblen Verpackungen für Lebensmittel.
Im Seminar wurde erläutert, dass die Verfügbarkeit geeigneter Rezyklate sowie lebensmittelrechtliche Anforderungen weiterhin zentrale Hürden darstellen. Gleichzeitig entwickeln sich mechanische und chemische Recyclingverfahren kontinuierlich weiter, sodass künftig zusätzliche Möglichkeiten für den Einsatz von Rezyklaten erwartet werden.
Kennzeichnung und Konformitätserklärungen gewinnen an Bedeutung
Ein weiterer Themenblock widmete sich den zukünftigen Kennzeichnungspflichten. Geplant sind harmonisierte Piktogramme, QR-Codes und zusätzliche Informationen zur Materialzusammensetzung, Entsorgung und Wiederverwendbarkeit. Auch die Kennzeichnung bestimmter Stoffgruppen wird künftig verpflichtend sein.
Darüber hinaus müssen Hersteller und Erzeuger umfangreiche technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorhalten. Neben Materialangaben und Prüfberichten werden künftig auch Nachweise zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Minimierung und Wiederverwendbarkeit verlangt.
Viele Fragen aus der Praxis
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Die Teilnehmenden interessierten sich insbesondere für die Definition von Verbundverpackungen, die zukünftige Auslegung der Recyclingbewertung, die Rolle von Design und Druckbildern bei der Hersteller- bzw. Erzeugerverantwortung sowie für praktische Fragen rund um Kennzeichnung und QR-Codes.
Deutlich wurde dabei, dass viele Detailregelungen noch in Entwicklung sind. Gleichzeitig herrschte Einigkeit darüber, dass Unternehmen nicht auf endgültige Vorgaben warten sollten, sondern sich bereits jetzt mit ihren Verpackungsportfolios, Materialstrukturen und Dokumentationspflichten auseinandersetzen müssen.
Fazit
Die PPWR wird die Verpackungsindustrie in den kommenden Jahren nachhaltig verändern. Für Folienhersteller und -verarbeiter bedeutet dies, frühzeitig die Weichen für recyclingfähige Verpackungslösungen, höhere Rezyklatanteile und umfassende Konformitätsnachweise zu stellen. Das Webseminar zeigte eindrucksvoll, dass die technischen, regulatorischen und organisatorischen Herausforderungen zwar groß sind, aber auch erhebliche Chancen für innovative und kreislauffähige Verpackungskonzepte bieten.
Wer heute mit der Analyse seines Verpackungsportfolios beginnt und Design-for-Recycling-Aspekte konsequent berücksichtigt, verschafft sich wertvolle Zeit für die bevorstehenden Anforderungen der Jahre 2030, 2035 und 2038.
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