PPWR, PFAS und Konformitätserklärungen

Solche Fragen klären wir im Webseminar

Im dem Innoform-Webseminar mit Andreas Grabitz zu den Grundlagen der PPWR stand die Umsetzung der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) im Mittelpunkt. Neben rechtlichen Grundlagen ging es vor allem um die praktischen Folgen für Hersteller, Abpacker und Marken.

Andreas zeigte dabei anschaulich, welche Anforderungen auf die Verpackungswirtschaft zukommen:
Er erläuterte die Struktur der PPWR, die neuen Wiederverwendungs- und Recyclingquoten, die Rolle der Rezyklate, die künftig verpflichtende Konformitätserklärung sowie die Einbindung von PFAS- und Schwermetallgrenzwerten. Anhand konkreter Beispiele aus der Kunststoff- und Lebensmittelverpackungspraxis machte er deutlich, welche Dokumentationspflichten und Übergangsfristen Unternehmen ab 2025 erwarten – und wie sich diese effizient umsetzen lassen.

Besonders intensiv diskutiert wurden Themen wie PFAS-Grenzwerte, Wiederverwendungsquoten und die neue Pflicht zur Konformitätserklärung. Die Teilnehmenden stellten dabei Fragen, die aktuell viele Unternehmen bewegen:

  • Wie wird die Wiederverwendbarkeit künftig definiert – über Spülzyklen oder andere Kriterien?
  • Müssen konkrete Werte in der Konformitätserklärung angegeben werden?
  • Reicht der Verweis auf eine Verordnung oder sind Nachweise (z. B. Migrationsberichte) nötig?
  • Welche Regeln gelten für PFAS-haltige Materialien in bestehenden Produkten?
  • Dürfen vorhandene Verpackungen nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben weiter aufgebraucht werden?

Diese und viele weitere Praxisfragen beantwortet unser Referent in der Aufzeichnung ausführlich.

Weitere Webinare zum Thema Kreislaufwirtschaft finden Sie auch unter: innoform-coaching.de/themen/kreislaufwirtschaft-ppwr-und-recycling