Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Webseminar
1. Rechtliche Grundlagen
- Die Sicherheit von Lebensmitteln und deren Verpackungen ist durch die EU-Lebensmittelbasisverordnung und die Rahmenverordnung 1935/2004 geregelt. Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe abgeben, die Zusammensetzung des Lebensmittels nicht unvertretbar verändern und die organoleptischen Eigenschaften (Geruch, Geschmack, Aussehen) nicht beeinträchtigen.
- Für Kunststoffe gilt zusätzlich die EU-Kunststoffverordnung 10/2011, die eine Positivliste zulässiger Stoffe und spezifische Grenzwerte (SML) enthält.
2. Migrationsprüfung – Was wird geprüft?
- Es gibt zwei Hauptarten der Migrationsprüfung: Gesamtmigration (maximal 10 mg/dm²) und spezifische Migration (stoffspezifische Grenzwerte).
- Die Gesamtmigration prüft die Gesamtmenge aller nichtflüchtigen Stoffe, die aus dem Material in ein Lebensmittelsimulanz übergehen. Die spezifische Migration prüft gezielt einzelne Stoffe, die in der Positivliste aufgeführt sind.
3. Lebensmittelsimulanzien
- Für die Prüfungen werden standardisierte Simulanzien (A, B, C, D1, D2, E) verwendet, die verschiedene Lebensmitteltypen (wässrig, sauer, alkoholisch, fettig, trocken) abdecken.
- Die Auswahl der Simulanzien richtet sich nach dem vorgesehenen Lebensmittelkontakt und ist in der Verordnung geregelt.
4. Prüfbedingungen
- Die Prüfbedingungen (Temperatur, Dauer) orientieren sich an der realistischen, ungünstigsten vorhersehbaren Verwendung des Materials. Es gibt standardisierte Prüfprogramme (z.B. 10 Tage bei 40°C für Langzeitlagerung bei Raumtemperatur).
- Für spezifische Migration und Gesamtmigration können unterschiedliche Prüfbedingungen gelten.
5. Bewertung und praktische Umsetzung
- Die Ergebnisse werden auf das tatsächliche Verhältnis von Oberfläche zu Volumen (O/V) des Verpackungsmaterials zum Lebensmittel umgerechnet. Bei unbekanntem O/V wird der EU-Würfel (6 dm²/kg) verwendet.
- Bei Mehrwegmaterialien wird die Migration dreimal geprüft, um eine abnehmende Tendenz nachzuweisen.
- Bei zusammengesetzten Verpackungen (z.B. Schale + Deckel) müssen die Migrationen aller Komponenten addiert werden, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.
6. Tipps für die Praxis
- Prüflabore sollten mit möglichst genauen Angaben zur geplanten Verwendung und zum Lebensmittel versorgt werden, um passende Prüfbedingungen zu wählen.
- Bei Grenzwertüberschreitungen empfiehlt sich eine Überprüfung der Prüfbedingungen und ggf. eine Nachprüfung im Lebensmittel selbst, da Simulanzien oft strenger sind als reale Lebensmittel.
- Akkreditierte Prüfungen sollte man Vorrang einzuräumen.
Fazit:
Das Webseminar bietet einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, die Auswahl der Simulanzien, die Durchführung und Bewertung von Migrationsprüfungen sowie wichtige Hinweise für die Zusammenarbeit mit Prüflaboren. Die Einhaltung der Vorgaben ist essenziell für die Lebensmittelsicherheit und die rechtliche Absicherung von Herstellern und Inverkehrbringern.