PPWR: Die neue Rolle des Erzeugers – Pflichten praxisnah umsetzen

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Mit Inkrafttreten zentraler Anforderungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 rückt eine Akteursrolle besonders in den Fokus: Der Erzeuger. Im Webseminar
„Die neue Rolle des Erzeugers unter der PPWR – Pflichten praxisnah umsetzen“ erläuterte Jie Zhang von Interzero Circular Solutions Germany GmbH, welche Pflichten künftig auf Erzeuger zukommen und wie sich diese in der Praxis umsetzen lassen.

Wer ist eigentlich Erzeuger?

Ein zentraler Schwerpunkt des Webseminars war die Abgrenzung der verschiedenen Wirtschaftsakteure innerhalb der PPWR. Dabei wurde deutlich, dass die Rolle des Erzeugers deutlich von den bisher bekannten Verantwortlichkeiten im deutschen Verpackungsrecht abweicht. Entscheidend ist künftig, wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickelt oder herstellen lässt bzw. wer maßgeblich über deren Ausgestaltung entscheidet.

Anhand praktischer Beispiele wurde erläutert, wann Verpackungsmaterialien rechtlich zu Verpackungen werden und welche Bedeutung dies für die Zuordnung der Erzeugerpflichten hat. Besonders bei komplexen Lieferketten und Markenartikeln ergeben sich neue Fragestellungen, die Unternehmen frühzeitig bewerten sollten.

Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab dem 12. August 2026 gilt für Erzeuger eine neue Kennzeichnungspflicht. Verpackungen müssen künftig eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar sein. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Erzeuger sowie Informationen zur Identifikation der Verpackung, beispielsweise über Chargen- oder Seriennummern. Diese Informationen können teilweise auch digital, etwa über QR-Codes, bereitgestellt werden.

Wichtig dabei: Diese Verpflichtung ist von den künftig geplanten Entsorgungskennzeichnungen für Verbraucher zu unterscheiden. Die Harmonisierung der Entsorgungskennzeichnung innerhalb der EU wird erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Konformitätserklärung wird zur Schlüsselaufgabe

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Konformitätspflicht des Erzeugers. Künftig dürfen nur noch konforme Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Grundlage hierfür sind:

  • ein Konformitätsbewertungsverfahren,
  • die technische Dokumentation sowie
  • die Konformitätserklärung.

Die technische Dokumentation gilt dabei als Herzstück des Nachweisprozesses. Sie muss nachvollziehbar darlegen, wie die Einhaltung der relevanten PPWR-Anforderungen geprüft wurde und welche Nachweise hierfür vorliegen. Die Konformitätserklärung selbst dient anschließend als formaler Nachweis gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.

Besonders hervorgehoben wurde die wichtige Rolle der Lieferanten. Ohne belastbare Informationen entlang der Lieferkette können viele Konformitätsanforderungen nicht erfüllt werden. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig sicherstellen, dass notwendige Daten und Nachweise vertraglich geregelt und verfügbar sind.

Artikel 5: Stoffanforderungen stehen unmittelbar bevor

Da die ersten PPWR-Anforderungen bereits in wenigen Wochen greifen, widmete sich das Webseminar intensiv dem Artikel 5 der Verordnung. Dieser regelt die Beschränkung bestimmter Stoffe in Verpackungen.

Neben den bereits bekannten Grenzwerten für Schwermetalle rücken insbesondere PFAS („Ewigkeitschemikalien“) in den Blick. Für Lebensmittelkontaktmaterialien müssen Unternehmen künftig nachweisen können, dass die entsprechenden Anforderungen eingehalten werden. Dabei wurden sowohl die aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission als auch praktikable Vorgehensweisen für die Nachweisführung vorgestellt.

Fazit

Die PPWR bringt für viele Unternehmen neue Verantwortlichkeiten und umfangreiche Dokumentationspflichten mit sich. Besonders die Identifikation der eigenen Rolle, die Sicherstellung der erforderlichen Lieferantendaten und die Vorbereitung der Konformitätsunterlagen sollten jetzt aktiv angegangen werden. Das Webseminar machte deutlich: Wer die Anforderungen frühzeitig analysiert und strukturiert umsetzt, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Übergang in die neue PPWR-Welt.

Die drei wichtigsten Erkenntnisse

  • Die neue Erzeugerrolle ist ein zentrales Element der PPWR und von bisherigen Verantwortlichkeiten klar zu unterscheiden.
  • Ab dem 12. August 2026 gelten erste Kennzeichnungs- und Konformitätspflichten für Erzeuger.
  • Ohne eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten wird die Erfüllung vieler PPWR-Anforderungen kaum möglich sein.

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