Was sie zum Deutschen Verpackungsgesetz wissen sollten

Verpackungsgesetzgebung in Deutschland: Ein Überblick

Die Verpackungsgesetzgebung (VerpackG) in Deutschland ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Regelwerk, das Hersteller und Importeure von Verpackungen betrifft. Georg Schmidt, Fachreferent für Verpackungsgesetzgebung beim Grünen Punkt, führte die Teilnehmer eines Innoform Online-Seminars durch die wesentlichen Aspekte und aktuellen Vorschriften.

Systembeteiligungspflicht und Registrierung

Das Verpackungsgesetz regelt die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Hersteller müssen sich im öffentlichen Register Lucid registrieren und ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen. Es gibt keine Bagatellgrenze; jede Verpackung muss ab dem ersten Kilogramm systembeteiligt werden.

Eumsetzung EU Gesetzgebung ind Deutsches Verpackungsgesetz (VerpG)

Definition und Einordnung von Verpackungen

Verpackungen sind über ihre Funktion definiert: Aufnahme, Schutz, Handhabung, Lieferung oder Darbietung von Waren. Diese funktionale Definition führt dazu, dass auch ungewöhnliche Gegenstände wie Blisterhauben, Pappkarten und Glasflaschen als Verpackungen gelten können, wenn sie der Handhabung von Produkten dienen.

Verkaufs- und Transportverpackungen

Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen. Verkaufsverpackungen fallen typischerweise beim privaten Endverbraucher an, während Transportverpackungen beim Vertreiber anfallen. Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen hilft bei der Einordnung und zeigt, welche Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen.

Erweiterte Pflichten für Hersteller

Hersteller müssen ihre Verpackungen unentgeltlich zurücknehmen und einer Verwertung zuführen. Dies gilt insbesondere für Transportverpackungen, die beim Handel anfallen. Es gibt erweiterte Dokumentationspflichten, um die Menge der in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Verpackungen zu erfassen.

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz zielt darauf ab, die Kosten für die Abfallbewirtschaftung im öffentlichen Raum von der Industrie tragen zu lassen. Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich registrieren und eine Sonderabgabe zahlen. Diese Abgabe soll die Kosten für die Reinigung des öffentlichen Raums und die Beseitigung von Littering decken.

Die Verpackungsgesetzgebung in Deutschland stellt hohe Anforderungen an Hersteller und Importeure. Eine sorgfältige Einhaltung der Vorschriften ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Seminar bietet eine wertvolle Gelegenheit, sich über die aktuellen Regelungen und deren praktische Anwendung zu informieren.

Hier gibt es weitere Informationen und Termine zu diesem Themenkomplex.

Direkt zum Download der Aufzeichnung dieses Webseminars geht es hier: innoform-coaching.de/webseminar/deutsche-verpackungsgesetzgebung-2025

Und hier finden Sie das Deutsche Verpackungsgesetz: VerpackG.pdf