Lebensmittelrecht in der Flexpack-Praxis heute

Heike Schwertke über Lebensmittelrecht in der Folienindustrie heute

Lebensmittelverpackungen müssen heute mehr können als nur schützen: Sie müssen nachweislich sicher, konform und zunehmend auch nachhaltig sein. In dieser Podcast‑Episode des Inno‑Talks spricht Heike Schwertke vom Innoform Testservice über zentrale Herausforderungen im Lebensmittelrecht – von PFAS und Bisphenol A bis hin zur Konformitätserklärung und NIAS. Der Beitrag zeigt, worauf Unternehmen jetzt achten müssen – und wo die größten Stolpersteine liegen.

Vom Labor zur regulatorischen Verantwortung

Heike Schwertke ist seit rund 20 Jahren eine prägende Expertin im Innoform Testservice. Ihr Weg führte sie über die klassische Laborarbeit in der Verpackungsindustrie hin zur Spezialisierung auf Lebensmittelkontaktmaterialien und Konformität.

Heute steht sie für ein Themenfeld, das weit über chemische Analytik hinausgeht: die Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die industrielle Praxis. Dabei verbindet sich technisches Verständnis mit rechtlicher Bewertung – ein Spannungsfeld, das für viele Unternehmen zunehmend komplex wird.


Die Grundlage: EU-Lebensmittelrecht für Verpackungen

Das europäische Lebensmittelkontaktrecht basiert auf einem mehrstufigen System:

Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004

Diese Verordnung gilt für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt und definiert die zentrale Anforderung:
Materialien dürfen keine Stoffe in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden oder das Lebensmittel verändern.

Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011

Für Kunststoffe gelten zusätzliche, detailliertere Anforderungen:

  • Positivlisten für erlaubte Stoffe
  • Grenzwerte für Migration
  • Prüfvorschriften

Dieses Zusammenspiel aus allgemeiner und spezifischer Regelung ist zentral für die Bewertung von Verpackungen.


Konformitätserklärung: Das Rückgrat der Lieferkette

Die Konformitätserklärung (DoC) ist das zentrale Dokument im Lebensmittelrecht. Sie bestätigt, dass ein Material die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und für eine bestimmte Anwendung geeignet ist.

Ihre Funktion ist klar:

  • Informationsweitergabe entlang der gesamten Lieferkette
  • Transparenz zu eingesetzten Stoffen
  • Grundlage für Risikoabschätzung und Prüfung

Ziel ist es, sicherzustellen, dass am Ende der Kette – beim Inverkehrbringer – eine belastbare Gesamtbewertung möglich ist.

Typische Inhalte einer Konformitätserklärung

  • Angaben zum Hersteller oder Importeur
  • Beschreibung des Materials
  • verwendete Substanzen und Einschränkungen
  • Einsatzbedingungen (Lebensmittelart, Temperatur, Zeit)
  • Nachweise zur Migration

Migration verstehen: Gesamt vs. spezifisch

Ein entscheidender Punkt in der Bewertung ist die Migration von Stoffen auf Lebensmittel:

Gesamtmigration

  • Betrachtet die Menge aller übergehenden Stoffe
  • Maß für die generelle Materialinertheit

Spezifische Migration

  • Bewertet einzelne Stoffe mit Grenzwerten
  • Fokus liegt auf toxikologischen Risiken

Die Prüfung kann kombiniert erfolgen:

  • experimentell (Laboranalyse)
  • theoretisch (Modellrechnungen)
  • physikalisch (Löslichkeitsbetrachtungen)

NIAS: Die unterschätzte Herausforderung

Neben bewusst eingesetzten Stoffen spielen NIAS (Non Intentionally Added Substances) eine immer größere Rolle.

Dazu zählen:

  • Verunreinigungen
  • Abbauprodukte
  • Reaktionsprodukte

Diese Stoffe entstehen beispielsweise:

  • durch Rohstoffverunreinigungen
  • während der Produktion (z. B. Extrusion)
  • durch Alterung

Die Schwierigkeit:
NIAS sind oft nicht vollständig bekannt und müssen deshalb mittels Screening-Analysen identifiziert und bewertet werden.


Aktuelle Regulierung: Bisphenol A und PFAS

Bisphenol A (BPA)

Die EU hat die Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien stark eingeschränkt bzw. weitgehend verboten.

Die aktuelle Regelung verlangt:

  • Nachweis der Abwesenheit oder sehr niedriger Konzentrationen
  • Integration in die Konformitätserklärung

Grundlage ist die Neubewertung der toxikologischen Risiken durch Behörden wie EFSA und BfR.


PFAS und PPWR

Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) rücken PFAS stärker in den Fokus.

Wichtige Punkte:

  • Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen
  • Nachweispflicht durch Analysedaten
  • zusätzliche Anforderungen an Dokumentation

Konkrete Grenzwerte sind bereits definiert, z. B.:

  • 25 ppb für einzelne PFAS
  • 250 ppb für die Summe bestimmter PFAS

Die Herausforderung:
PFAS lassen sich analytisch nicht vollständig erfassen – eine klare Bewertung bleibt schwierig.


PPWR vs. Lebensmittelrecht: Zwei Welten wachsen zusammen

Die PPWR verfolgt primär Umweltziele (Recycling, Schadstoffe), während das Lebensmittelrecht auf die Produktsicherheit fokussiert.

Aktuell entstehen dadurch:

  • parallele Anforderungen
  • separate Konformitätserklärungen
  • Unsicherheiten in der Umsetzung

Langfristig wird eine stärkere Harmonisierung erwartet („One Substance – One Evaluation“), jedoch ist dieser Prozess noch am Anfang.


Wo Unternehmen heute scheitern

Aus Sicht von Heike Schwertke zeigen sich drei zentrale Schwachstellen:

1. Importe ohne belastbare Daten

Viele Konformitätserklärungen aus Drittstaaten:

  • sind unvollständig
  • enthalten widersprüchliche Angaben
  • basieren nicht auf Prüfungen

Wichtig: Importierende Unternehmen tragen die volle Herstellerverantwortung.


2. Unklare Stoffreinheit

  • Rohstoffe enthalten oft 10–20 % unbekannte Bestandteile
  • diese müssen bewertet werden
  • fehlen Daten, entsteht ein Risiko für die gesamte Lieferkette

3. Recyclingmaterialien (Rezyklate)

Besonders kritisch:

  • Akkumulation von NIAS
  • zusätzliche Reaktionsprodukte
  • fehlende Datenlage

Hier sieht Schwertke aktuell noch deutlichen Entwicklungsbedarf.


Papier vs. Kunststoff: Neue Trends, alte Probleme

Der Trend zur „Paperization“ führt zu steigenden Papieranteilen in Verpackungen.

Herausforderungen:

  • keine einheitliche EU-Regelung
  • komplexe Materialsysteme (Additive, Druckfarben)
  • höhere Diffusion im Vergleich zu Kunststoffen

Das führt zu einer paradoxen Situation:

Kunststoffe werden oft strenger geprüft als Papier – obwohl Papier nicht automatisch sicherer ist.


Fazit: Handlungsempfehlungen für die Praxis

Für Unternehmen der Flexpack-Branche lassen sich klare Handlungspunkte ableiten:

  • Konformitätserklärungen systematisch prüfen und pflegen
  • Lieferantendaten kritisch hinterfragen
  • NIAS aktiv berücksichtigen
  • Prüfstrategien kombinieren (Theorie + Analytik)
  • regulatorische Entwicklungen frühzeitig beobachten

Das Ziel bleibt eindeutig: sichere Lebensmittelverpackungen – trotz wachsender regulatorischer Komplexität.


Weiterführende Links

Mehr zu den im Podcast besprochenen Themen – Prüfungen, Konformität und Regulatorik – beim Innoform Testservice:


Häufige Fragen zu dieser Episode

Was ist eine Konformitätserklärung für Verpackungen?

Ein Dokument, das bestätigt, dass ein Material den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für den Lebensmittelkontakt geeignet ist. Sie sorgt für Informationsweitergabe und Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.

Was bedeutet NIAS?

Nicht absichtlich zugesetzte Stoffe (Non Intentionally Added Substances), die z. B. durch Rohstoffverunreinigungen, Produktionsprozesse wie die Extrusion oder Alterung entstehen. Da sie oft nicht vollständig bekannt sind, müssen sie analytisch ermittelt und toxikologisch bewertet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtmigration und spezifischer Migration?

Die Gesamtmigration betrachtet die Menge aller Stoffe, die aus der Verpackung auf das Lebensmittel übergehen, und ist ein Maß für die generelle Materialinertheit. Die spezifische Migration bewertet einzelne Stoffe mit eigenen Grenzwerten und fokussiert auf toxikologische Risiken. Geprüft wird experimentell im Labor, theoretisch per Modellrechnung oder physikalisch über Löslichkeitsbetrachtungen.

Was gilt aktuell für Bisphenol A (BPA)?

Die EU hat die Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien stark eingeschränkt bzw. weitgehend verboten. Unternehmen müssen die Abwesenheit oder sehr niedrige Konzentrationen nachweisen und dies in der Konformitätserklärung dokumentieren – Grundlage ist die toxikologische Neubewertung durch EFSA und BfR.

Warum sind PFAS in Verpackungen problematisch?

PFAS sind stabile, schwer abbaubare Stoffe („Ewigkeitschemikalien“) mit potenziellen Risiken für Umwelt und Gesundheit. Zudem lassen sie sich analytisch nicht vollständig erfassen, was die Bewertung erschwert.

Was ändert sich durch die PPWR?

Zusätzliche Anforderungen an Recycling, Schadstoffe und Dokumentation – insbesondere für PFAS. Es gelten bereits konkrete Grenzwerte, z. B. 25 ppb für einzelne PFAS und 250 ppb für die Summe bestimmter PFAS, jeweils mit Nachweispflicht über Analysedaten.

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