Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren im Verkehr mit bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Entwurf der „Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ (Druckfarbenverordnung) eine Liste von Stoffen festgelegt, die in Druckfarben bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen, mit Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel (Positivliste).
Am 16.08.21 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Bundesrat den Entwurf dieser Verordnung zugeleitet (siehe
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0601-0700/655-21.html