Mit Inkrafttreten zentraler Anforderungen der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) am 12. August 2026 stehen viele Unternehmen vor der Frage: Wer ist eigentlich „Erzeuger“ im Sinne der Verordnung und welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt des Webseminars Die neue Rolle des Erzeugers unter der PPWR – Pflichten praxisnah umsetzen, das von Jie Zhang (Interzero) referiert wurde.
Wer ist Erzeuger nach der PPWR?
Ein zentrales Thema des Webseminars war die klare Abgrenzung der verschiedenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Die PPWR unterscheidet erstmals deutlich zwischen den Rollen Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber und Lieferant. Dabei trägt der Erzeuger die Verantwortung für die technische Konformität der Verpackung, während Hersteller vor allem die abfallrechtlichen Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen müssen.
Besonders praxisrelevant ist die Frage, wer als Erzeuger einer Verpackung gilt. Grundsätzlich ist dies der Wirtschaftsakteur, der die Verpackung in ihre endgültige Form bringt oder die Entwicklung und Herstellung unter eigener Marke veranlasst. Anhand zahlreicher Beispiele wurde verdeutlicht, dass die konkrete Rollenbestimmung eine sorgfältige Betrachtung der jeweiligen Liefer- und Produktionskette erfordert.
Neue Auslegung bei Transportverpackungen
Ein weiterer Schwerpunkt war die aktuelle Interpretation der Europäischen Kommission zu flexiblen und neutralen Transportverpackungen. Während bisher vielfach davon ausgegangen wurde, dass bestimmte Transportverpackungen erst bei ihrem Einsatz als Verpackung gelten, vertritt die Kommission inzwischen die Auffassung, dass beispielsweise Folien, Klebebänder oder Kartons bereits in leerem Zustand als fertige Verpackungen eingestuft werden können. Dadurch verschiebt sich in vielen Fällen die Erzeugerverantwortung auf den tatsächlichen Hersteller dieser Verpackungen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass hierzu weiterhin fachliche Diskussionen stattfinden und weitere Klarstellungen erwartet werden.
Kennzeichnungspflichten seit dem 12. August 2026
Ausführlich erläutert wurden die neuen Kennzeichnungspflichten für Erzeuger. Verpackungen müssen eindeutig identifizierbar sein und Angaben zum Erzeuger enthalten. Diese Informationen können direkt auf der Verpackung, über digitale Datenträger wie QR-Codes oder über Begleitunterlagen bereitgestellt werden. Ziel ist eine klare Rückverfolgbarkeit der Verpackungen für Marktüberwachungsbehörden und Wirtschaftsakteure.
Gleichzeitig wurde zwischen diesen neuen Erzeugerkennzeichnungen und den zukünftigen europaweit harmonisierten Entsorgungskennzeichnungen nach Artikel 12 PPWR unterschieden. Für Letztere werden die notwendigen Durchführungsrechtsakte aktuell von der Europäischen Kommission vorbereitet.
Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Den größten Raum nahm die neue Konformitätspflicht ein. Verpackungen dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Konformität mit den relevanten PPWR-Anforderungen nachgewiesen wurde. Hierfür sind ein Konformitätsbewertungsverfahren, eine technische Dokumentation sowie eine Konformitätserklärung erforderlich.
Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der technischen Dokumentation. Sie bildet das Herzstück des Nachweissystems und muss nachvollziehbar dokumentieren, welche Anforderungen geprüft wurden, auf welchen Normen und Nachweisen die Bewertung beruht und wie mögliche Risiken einer Nichtkonformität bewertet werden. Die Konformitätserklärung dient anschließend als rechtsverbindliche Bestätigung des Erzeugers.
Artikel 5: Stoffanforderungen im Fokus
Im letzten Teil des Webseminars wurden die Anforderungen des Artikels 5 PPWR behandelt. Im Mittelpunkt standen die Begrenzung von Schwermetallen sowie die neuen Vorgaben für PFAS. Besonders hilfreich waren die Hinweise zum praktischen Vorgehen bei der Nachweisführung. In vielen Fällen können qualifizierte Lieferantenbestätigungen bereits eine wichtige Grundlage für die technische Dokumentation darstellen. Bei PFAS empfiehlt sich ein stufenweises Prüfverfahren, das zunächst auf Gesamtfluor-Analysen aufbaut.
Fazit
Das Webseminar zeigte deutlich: Die Rolle des Erzeugers ist eine der wichtigsten Neuerungen der PPWR. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Rollen in der Lieferkette analysieren, ihre Verpackungsportfolios bewerten und die notwendigen Prozesse zur Dokumentation und Konformitätsbewertung aufbauen. Die kommenden Monate werden insbesondere dazu dienen, fehlende Informationen von Lieferanten einzuholen und die technischen Dokumentationen schrittweise aufzubauen.
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