Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, veröffentlicht am 22.01.2025, enthält wichtige Regelungen zur Begrenzung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Ab dem 12.08.2026 dürfen Lebensmittelverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in folgenden Konzentrationen enthalten:
- 25 ppb für jedes gezielt analysierte PFAS (ohne polymere PFAS)
- 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen als Summe aus gezielter Analyse und ggf. Abbau von Vorläuferverbindungen (ohne polymere PFAS)
- 50 ppm für PFAS (einschließlich polymere PFAS); bei einem Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg muss der Erzeuger oder Importeur auf Verlangen Nachweise über die Menge des gemessenen Fluors vorlegen.
Diese Regelungen sind besonders relevant für Hersteller von Lebensmittelverpackungen, die mit der Messung des Gesamtfluorgehaltes schon jetzt prüfen können, ob Handlungsbedarf besteht.
Hintergrund
Die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 betrifft Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und führt strengere, auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Verpflichtungen ein. Sie gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie oder beim Endverbraucher anfallen.
Die Verordnung harmonisiert die Vorschriften in der gesamten EU und legt Anforderungen fest, die den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdecken, von der Gestaltung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Zudem werden spezifische Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen festgelegt.
Informationen zu Prüfungen zu PFAS :
Ein Beitrag von Innoform Testservice, Oldenburg, Heike Schwertke