PPWR und FlexPack: Was Hersteller und Verarbeiter jetzt konkret tun müssen

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist seit August 2026 in Kraft und stellt Unternehmen der Verpackungsindustrie vor weitreichende neue Anforderungen. In unserem Webseminar PPWR und FlexPack B: Pflichten, Verbote & Designspielräume – Was jetzt auf Hersteller und Verarbeiter zukommt gab Dr. Daniel Wachtendorf (Innoform Testservice GmbH) einen praxisnahen Überblick über die neuen Herstellerpflichten, Materialverbote und Designvorgaben für flexible Verpackungen.

Vom Verpackungshersteller zur Gesamtverantwortung

Ein zentrales Element der PPWR ist die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen künftig deutlich mehr Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem Registrierung, Datenmeldung, Kennzeichnung, Dokumentation sowie die Finanzierung von Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen.

Besonders wichtig ist dabei die Frage: Wer gilt überhaupt als Hersteller? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette ab. Gerade für Verarbeiter, Händler und Importeure lohnt sich daher eine genaue Prüfung der eigenen Verantwortlichkeiten.

Flexpack besonders gefordert

Flexible Verpackungen stehen bei der Umsetzung vieler PPWR-Ziele vor besonderen Herausforderungen. Während andere Verpackungsarten oft noch erhebliche Materialeinsparpotenziale besitzen, wurden flexible Verpackungen in den vergangenen Jahren bereits stark optimiert. Gleichzeitig müssen sie hohe Anforderungen an Produktschutz, Barriereeigenschaften und Lebensmittelkontakt erfüllen.

Hinzu kommen weitere Herausforderungen:

  • steigende Rezyklatanteile
  • Anforderungen an Monomateriallösungen
  • Einschränkungen bei PFAS
  • höhere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit
  • Reduzierung von Verpackungsgewicht und Leerraum

Gerade für Hersteller von Verbundfolien ergeben sich dadurch erhebliche Entwicklungsaufgaben.

Registrierung, Kennzeichnung und Dokumentation

Bereits heute müssen Unternehmen ihre Verpackungen in den jeweiligen nationalen Registern anmelden und die erforderlichen Daten melden. Weitere Kennzeichnungspflichten werden schrittweise folgen. Ab 2028 sollen beispielsweise harmonisierte Kennzeichnungen zu Materialzusammensetzung, Recyclingwegen oder Kompostierbarkeit eingeführt werden. Perspektivisch werden auch digitale Lösungen wie QR-Codes und digitale Produktpässe eine größere Rolle spielen.

Gleichzeitig wächst der Stellenwert der technischen Dokumentation. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, wie ihre Verpackungen aufgebaut sind und wie Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile oder Materialbeschränkungen erfüllt werden. Eine transparente Lieferkette und die enge Zusammenarbeit mit Rohstoff- und Verpackungslieferanten werden dadurch immer wichtiger.

Rezyklate werden zur Pflicht

Ein weiterer Schwerpunkt der PPWR betrifft den verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten. Ab 2030 gelten je nach Verpackungsart unterschiedliche Mindestquoten. Für kontaktsensible Kunststoffverpackungen außerhalb des PET-Bereichs sind beispielsweise 10 Prozent Rezyklatanteil vorgesehen. Für andere Kunststoffverpackungen werden deutlich höhere Anteile gefordert. Bis 2040 steigen diese Quoten nochmals an.

Ob die erforderlichen Mengen und Qualitäten an Rezyklaten rechtzeitig verfügbar sein werden, bleibt eine der großen Herausforderungen für die Branche. Entsprechend aufmerksam verfolgen viele Unternehmen die angekündigten Durchführungsakte und weiteren Konkretisierungen durch die EU-Kommission.

PFAS und weitere Materialbeschränkungen

Besondere Aufmerksamkeit widmete das Seminar den neuen Vorgaben für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Seit Inkrafttreten der PPWR gelten hierfür konkrete Grenzwerte. Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Anforderungen dokumentieren und nachweisen können. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele Unternehmen derzeit noch vor praktischen Fragen zur Analytik und Bewertung entsprechender Materialien stehen.

Design for Recycling wird zum Standard

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungen konsequent recyclingfähig zu gestalten. Künftig werden Verpackungen danach bewertet, wie gut sie gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Monomateriallösungen, gut trennbare Komponenten und möglichst störstoffarme Konstruktionen gewinnen dadurch deutlich an Bedeutung.

Verbundmaterialien, Metallisierungen, starke Einfärbungen oder schwer abtrennbare Bestandteile können sich künftig negativ auf die Bewertung der Recyclingfähigkeit auswirken. Unternehmen sollten daher bereits heute prüfen, ob bestehende Verpackungskonzepte langfristig den zukünftigen Anforderungen entsprechen.

Jetzt die Weichen stellen

Auch wenn viele Detailregelungen derzeit noch konkretisiert werden, machte das Seminar deutlich: Die Zeit für die Vorbereitung ist jetzt. Die Zusammenstellung technischer Dokumentationen, die Abstimmung innerhalb der Lieferkette und die Überprüfung bestehender Verpackungssysteme benötigen oft deutlich mehr Zeit als erwartet.

Das Fazit von Daniel Wachtendorf: Unternehmen sollten nicht auf die letzten Durchführungsakte warten, sondern bereits heute mit der Datensammlung, der Prüfung ihrer Verpackungen und dem Aufbau der erforderlichen Nachweisdokumentation beginnen. Wer frühzeitig handelt, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtssichere Umsetzung der PPWR.


Sie haben Fragen zur PPWR oder möchten Ihre Verpackungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz oder Konformität bewerten lassen? Die Expertinnen und Experten von Innoform unterstützen Sie gerne bei der Einordnung der neuen Anforderungen und deren praktischer Umsetzung.

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